In jeder Wohnung und in jedem Büro sind Sie gesetzlich vorgeschrieben:
Nach § 4 der HKVO können diese Messgeräte durch den Wohnungseigentümer/ -vermieter oder Gebäudebetreiber gemietet werden.
Wir finanzieren diese Messgeräte zur Energieerfassung für:
Beteiligen Sie sich und profitieren Sie von einer interessanten Anlageform.
Die Idee
Mit uns geht es für Sie steil nach oben...
einfach und unkompliziert
Sie haben das Geld - wir vermehren es