In jeder Wohnung und in jedem Büro sind Sie gesetzlich vorgeschrieben:

  • Wasserzähler
  • Wärmezähler
  • Heizkostenverteiler

Nach § 4 der HKVO können diese Messgeräte durch den Wohnungseigentümer/ -vermieter oder Gebäudebetreiber gemietet werden.

Wir finanzieren diese Messgeräte zur Energieerfassung für:

  • Gebäudebetreiber
  • Wohnungseigentümer oder -vermieter
  • Messdienste

Beteiligen Sie sich und profitieren Sie von einer interessanten Anlageform.

Die Idee

Mit uns geht es für Sie steil nach oben...
einfach und unkompliziert

Sie haben das Geld - wir vermehren es